Rick Ross darf Namen behalten

Der rauschebärtige Rap-Wonneproppen mit der Vorliebe für exorbitant teure Luxusgüter kann endlich aufatmen: Wie gestern ein Gericht in Los Angeles in letzter Instanz entschied, darf William Leonard Roberts II seinen Künstlernamen Rick Ross weiterhin tragen. Der Baws gewann somit nach jahrelangem Rechtsstreit den zähen Gerichtsprozess rund um die Namensrechte gegen den echten Ross, Drogendealer "Freeway" Ricky Donnell Ross.

Der aufgrund von Drogenschmuggels im großen Stile zu lebenslanger Haft verurteilte Freeway hatte bereits anno 2010 Klage auf stattliche 10 Millionen Dollar Schadensersatz gegen den schwergewichtigen Rapper, außerdem Jay-Z, damals Def Jam-CEO und die Universal Music Group, eingereicht. Das Gericht wies damals Ross' Klage um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung sowie der illegalen wirtschaftlichen Bereicherung durch Verwendung des Namens ab, was jedoch keinen Grund für den ehemaligen Koksbaron darstellte, sich nicht weiterhin um gerichtliche Erfolge gegen den Maybach Music-Chef zu bemühen.

So soll der in Miami beheimatete Rapper laut Anklageschrift die Identität des echten Ross widerrechtlich adaptiert haben. Anhaltspunkte dafür sah der Kläger beispielsweise im Song "Hustlin", in welchem der Rapper eindeutige Bezüge zum Drogendealen herstelle, allerdings selbst nie Drogenhandel betrieben hätte, sondern sich in dem Falle an der Identität des echten Ross bedient haben.

Allerdings sah das Gericht auch in der Neuauflage des Verfahrens keine Evidenz dafür, den Vorwürfen Ricky Donnells stattzugeben und so verlor der durch seine kriminellen Machenschaften in den 80ern und 90ern zu tragischer Berühmtheit gekommene Ross  erneut.

Damit dürfte kurz vor Beginn von Rozays Europatour das Prozedere um den Künstlernamen des Ex-Gefängniswärters endgültig beendet sein. Am 1. April wird der Baws für sein einziges Deutschlandkonzert in Berlin / Columbiahalle halt machen und seinen hiesigen Fans mal gehörig aufzeigen, was es heißt, "rich forever" zu sein.