Unlike U feiert Erfolg vor Gericht

Im vergangenen Juni mit einer reichlich fragwürdigen Begründung vom Berliner Amtsgericht verboten, feierten die Macher des Graffiti Filmes Unlike U am letzten Donnerstag im Berufungs-Prozess im Kammergericht Berlin einen amtlichen Erfolg im juristischen Tauziehen mit der BVG: Nachdem der Film aufgrund des ersten Prozesses nur noch Online im Stream zu sehen war, darf er nun tatsächlich wieder Einzug in die Regale des HipHop Einzelhandels halten.

Begründet wurde das noch nicht in letzter Instanz rechtskräftige, aber dennoch als Meilenstein im Prozess anzusehende Urteil von einer Sprecherin des Kammergerichtes wie folgt: „Für das Gericht waren die Vorwürfe nicht gewichtig genug. Nach unserer Auffassung forciert der Film Straftaten keinesfalls, er erklärt sie lediglich und bildet sie in aller Deutlichkeit ab.“

Um diesen Sieg der Kunstfreiheit gebührend zu feiern, verlosen wir zwei DVD-Exemplare des Filmes.