Bushidos Part auf „Stress ohne Grund“ wohl von der Kunstfreiheit gedeckt

Bushido drohen wegen der vieldiskutierten Zeilen auf Shindys mittlerweile indiziertem Song „Stress ohne Grund“ offenbar keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das berichtet eine große deutsche Boulevard-Zeitung heute.

Zwei Staatsanwälte hätten den Strafantrag von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) geprüft, seien aber beide unabhängig voneinander zu dem Schluss gekommen, dass die Aussagen durch die Kunstfreiheit gedeckt seien, berichtet das Blatt. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe ihre Prüfungen aber noch nicht abgeschlossen, so die Zeitung weiter. 

Klaus Wowereit hatte am Montag wie angekündigt Strafantrag gegen Bushido gestellt. Anlass dafür war Bushidos Textzeile aus „Stress ohne Grund„, in der er Kay One angedroht hatte, mit ihm werde Analverkehr vollzogen werden. Als Vergleichsgröße dafür hatte er den Berliner Regierenden herangezogen – ein Vergleich also, wie er im Rap gang und gäbe ist.

Der Kleinkrieg, den sich das Boulevardblatt mit Bushido seit einigen Tagen liefert, wird indes immer absurder. Heute veröffentlicht die Bild-Zeitung allen ernstes das berühmt-berüchtigte Strumpfhosen-Foto. Gestern hatte Bushido dem Kolumnisten Franz-Josef Wagner in einem Disstrack auf seine Kolumne gewantwortet, in der dieser den Berliner u.a. als „dumme Wurst“ beschimpft hatte.