Bushido: Anklage der Staatsanwaltschaft voller Schwulenklischees

Die Berliner Staatsanwaltschaft, die weiterhin versucht, Bushido wegen seines Parts auf Shindys mittlerweile indiziertem Song „Stress ohne Grund“ wegen angeblicher Schwulenfeindlichkeit vor Gericht zu bringen, hat offenbar in einem internen Vermerk selbst sehr zweifelhafte Klischees über Schwule erkennen lassen. In der offiziellen Anklageschrift tauchten diese allerdings nicht auf. Das berichtet der Tagesspiegel in seiner heutigen Ausgabe. 

So habe die Behörde in dem betreffenden Papier unter anderem vermerkt, Wowereit werde in dem Part in strafbarer Weise herabgewürdigt, weil es beim Sex unter Männern einen „sich unterordnenden Part“ gebe, der sich einer „demütigenden Unterwerfung“ aussetze. Mit anderen Worten: Homosexueller Geschlechtsverkehr wird hier offenbar per se als Demütigung definiert. 

Auch den beliebten Aperitiv Aperol Spritz halten die Beamten anscheinend für „schwul„. Jedenfalls sollen sie ihn in dem internen Papier mit Homosexualität in Verbindung bringen. Auch im Zitat „blonde Opfer“ sollen sie eine Anspielung auf schwule Männer erkannt haben, weil diese sich angeblich gern die Haare blondieren.

Bereits das Amtsgericht, das die Anklage der Staatsanwaltschaft abgelehnt und nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hatte, hatte die Behörde kritisiert und klargestellt, dass die Reduzierung eines Menschen auf seine Homosexualität keine Beleidung sein könne, da Homosexualität nichts ehrenrühriges sei. Fazit: Nicht Bushido reduziere Wowereit in vorwerfbarer Weise auf seine Homosexualität, sondern die Staatsanwaltschaft.

Jede Menge Klischees über Schwule also – und das, wo man doch Bushido der Schwulenfeindlichkeit überführen will. Der Autor des Artikels merkt allerdings an, den fragwürdigen Stellungnahmen liege vermutlich gar keine Homophobie zugrunde, sondern lediglich der verzweifelte Versuch, irgendwie eine Anklage gegen Bushido zusammenzuzimmern. Diese sei nämlich innerhalb der Berliner Staatsanwaltschaft heftig umstritten, viele Beamte seien der Ansicht, dass der Part sehr wohl durch die Kunstfreiheit gedeckt sei. Letztlich hätten sich jedoch die Hardliner durchgesetzt – mutmaßlich aufgrund der Tatsache, dass die ursprüngliche Stranzeige vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit persönlich stamme.