Gregor Gysi: Doch keine Klage gegen Bushido

Linken-Politiker und Rechtsanwalt Gregor Gysi hat sein Mandat in der Nebenklage gegen Bushido niedergelegt. Das meldet der Tagesspiegel.

Über die Gründe hätten Gysi und sein Mandant, der derzeit in Haft sitzt, Stillschweigen vereinbart, heißt es weiter. Vermutet wird allerdings, dass Gysi sein Mandat aus Mangel an Aussicht auf Erfolg abgegeben habe. Bushido und Gysi hatten sich erst kürzlich zufällig im Flugzeug getroffen, wie ersterer auf Twitter berichtete.

Gysi hatte wegen Bushidos Part auf Shindys Song „Stress ohne Grund“ eingereicht. Sein Mandant, ein homosexueller Mann, fühle sich von den Zeilen „schwulenfeindlich beleidigt„, hatte das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet.

Bushido hat sich bereits vor einiger Zeit öffentlich von den Vorwürfen distanziert und erklärt, sein Part auf „Stress ohne Grund“ sei keinesfalls als Aufruf zu Gewalt und die fraglichen Textstellen nicht wörtlich oder persönlich zu verstehen.

Zwei der in dem Song namentlich genannten Politiker, Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und Serkan Tören (FDP), hatten Strafanzeige wegen Beleidigung und Gewaltandrohung gegen Bushido gestellt. Zunächst hieß es aus Justizkreisen, die betreffenden Textstellen seien wohl durch die Kunstfreiheit gedeckt, dann aber erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Berliner. Diese wurde vom Amtsgericht Tiergarten aber nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

„Stress ohne Grund“ ist im Juli auf Shindys Debütalbum „NWA“ erschienen, Song und Album landeten knapp eine Woche nach Veröffentlichung schon auf dem Index und durften nicht mehr an Minderjährige verkauft oder beworben werden. Inzwischen ist ein Re-Release des Albums mit dem Titel „NWA 2.0“ erschienen, auf dem „Stress ohne Grund“ durch den Track „Stress mit Grund“ ersetzt wurde – ergänzt durch ein Haftbefehl-Feature.