Bushido: Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung

Bushido ist heute vor dem Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Das gab der Berliner via Twitter bekannt.

Freispruch„, twitterte Bushido kurz und eindeutig.

Die Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt, so das Amtsgericht Tiergarten. Im Urteil heißt es, es bleibe nichts, was Bushido und einem Mitangeklagten vorzuwerfen sei.

Streitpunkt war ein angeblicher Vorfall, der sich am 19. Mai letzten Jahres zugetragen haben soll. Ein gewisser Ali El-B. soll sich mit mehreren Begleitern in Bushidos Haus in Berlin-Lichterfelde aufgehalten haben, um ein Autogramm zu erhalten, als es zum Streit gekommen sei.

Ali El-B. behauptet, er sei von Bushidos Kumpel mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen worden und zu Boden gestürzt. Bushido habe ihn mit einem Schuh auf den Kopf geschlagen, so die Anklage weiter.