Verfahren gegen Bushido: Chefankläger gerät unter Druck

Die Klage gegen Bushido wegen Beleidigung und Volksverhetzung wurde letzte Woche endgültig abgelehnt. Nun tauchen Fragen zum Ermittlungsverfahren auf, wie eine große Berliner Boulevardzeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet. 

Chefankläger Andreas Behm soll sich noch vor der Eröffnung des Verfahrens mit Klaus Wowereits Anwalt getroffen und über die Klage gesprochen haben. Dies bestreitet Behm, Wowereits Anwalt indes gibt dies zu. Im Raum steht der Verdacht einer versuchten politischen Einflussnahme auf das Verfahren. Obwohl auf Seiten der Staatsanwaltschaft von Anfang erhebliche Zweifel an der Anklage bestanden, zog Behm das Verfahren unbeirrt durch – letztlich ohne Erfolg allerdings. 

Bushido hatte letzte Woche einen weiteren Sieg gegen Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit vor Gericht erzielt. Die Klage des Politikers wegen angeblicher Volksverhetzung und Beleidigung auf Shindys mittlerweile indiziertem Song „Stress ohne Grund“ wurde auch in zweiter Instanz abgelehnt. Das Landgericht Berlin bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten

Zwei der in dem Song namentlich genannten Politiker, Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und Serkan Tören (FDP), hatten Strafanzeige wegen Beleidigung und Gewaltandrohung gegen Bushido gestellt. Zunächst hieß es aus Justizkreisen, die betreffenden Textstellen seien wohl durch die Kunstfreiheit gedeckt, dann aber erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Berliner. Diese wurde vom Amtsgericht Tiergarten aber nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

„Stress ohne Grund“ ist im Juli auf Shindys Debütalbum „NWA“ erschienen, Song und Album landeten knapp eine Woche nach Veröffentlichung schon auf dem Index und durften nicht mehr an Minderjährige verkauft oder beworben werden. Kurz darauf erschien ein Re-Release des Albums mit dem Titel „NWA 2.0“, auf dem „Stress ohne Grund“ durch den Track „Stress mit Grund“ ersetzt wurde – ergänzt durch ein Haftbefehl-Feature.