Bushidos Chefankläger soll politischen Einfluss auf Verfahren genommen haben

Die Klage gegen Bushido wegen Beleidigung und Volksverhetzung wurde im März endgültig abgelehnt. Nun steht der zuständige Oberstaatsanwalt unter Verdacht: Chefankläger Andreas Behm soll aus politischen Gründen Einfluss auf das Verfahren genommen und die als aussichtslos bewertete Klage massiv vorangetrieben haben. Obwohl auf Seiten der Staatsanwaltschaft von Anfang erhebliche Zweifel an der Anklage bestanden, zog Behm das Verfahren unbeirrt durch – letztlich ohne Erfolg allerdings. 

Ein Brief, der am Wochenende aufgetaucht ist, belastet Behm schwer. Darin erklärt ein Staatsanwalt, sein Vorgesetzter Andreas Behm habe politisch Einfluss nehmen wollte und anschließend gelogen. Behm habe „massiv auf die Bearbeitung eingewirkt„, und zwar „um sein Ansehen wenigstens bei Herrn Wowereit aufzupolieren„.

Im Juli 2013 hatten zwei der auf Shindys mittlerweile indiziertem Song „Stress ohne Grund namentlich genannte Politiker, Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und Serkan Tören  (FDP), Strafanzeige wegen Beleidigung und Gewaltandrohung gegen Bushido gestellt. Zunächst hieß es aus Justizkreisen, die betreffenden Textstellen seien wohl durch die Kunstfreiheit gedeckt, dann aber erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Berliner. Diese wurde vom Amtsgericht Tiergarten aber nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

„Stress ohne Grund“ ist im Juli auf Shindys Debütalbum „NWA“ erschienen, Song und Album landeten knapp eine Woche nach Veröffentlichung schon auf dem Index und durften nicht mehr an Minderjährige verkauft oder beworben werden. Kurz darauf erschien ein Re-Release des Albums mit dem Titel „NWA 2.0“, auf dem „Stress ohne Grund“ durch den Track „Stress mit Grund“ ersetzt wurde – ergänzt durch ein Haftbefehl-Feature.